Vor allem in der dunklen Jahreszeit, wenn das Tageslicht am Nachmittag zeitig schwindet, ist regelmäßig das Ansteigen der Einbruchszahlen zu verzeichnen – allerdings schlagen die ganz dreisten Täter auch mitten am Tag zu. Eine eingeschlagene Scheibe, ein aufgebrochenes Schloss oder eine beschädigte Tür sind neben Verwüstungen und entwendeten Sachen die Hinterlassenschaften, mit denen Mieter sich herumschlagen müssen. Wer zahlt den entstandenen Schaden bei Einbruch – Mieter oder Vermieter?
Gebäudebestandteile sind Angelegenheit des Vermieters
Die Rechtslage ist hier eindeutig:
Alle beim Einbruch beschädigten Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und zu seinem Eigentum gehören, liegen im Verantwortungsbereich des Vermieters. Der Einbruchschutz Wuppertal sorgt für nötige Einbruchschadenbeseitigung. Weitere Informationen zur Rechtslage gibt es auch hier: Vermieter muss haften.
Das mag angesichts der Argumentation vieler Hausratversicherung eigentümlich erscheinen, denn in diesen Policen sind die Einbruchschäden an Türen, Schlössern und Fenstern explizit mitversichert, entspricht aber der Gesetzeslage.
Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er seinen Mietern mangelfreie und abschließbare Räume überlässt – dazu zählen insbesondere intakte Türen und Fenster.
Selbst bei einbruchbedingten Beschädigungen an den mit der Wohnung vermieteten Gegenständen, beispielsweise einer Einbauküche, muss der Vermieter zur Reparatur in die eigene Tasche greifen – solange diese Gegenstände als Mietobjekte erwähnt werden.
Hausratversicherung für das Eigentum des Mieters
• Anders sieht es natürlich beim Hausrat des Mieters selbst aus:
→ Für die Diebstähle und Beschädigungen am Eigentum des Mieters, die auf den Einbruch zurückzuführen sind, kommt natürlich die Hausratversicherung auf.
Diese Absicherung bezieht sich immer auf den Neuwert des Hausrates, sodass die Geschädigten sich nach einem versicherten Schadenereignis neu ausstatten können.
Die Grundlage der Berechnung bildet immer die Versicherungssumme – und hier ist Sorgfalt angeraten:
Auch wenn die Hausratversicherungen bevorzugt mit pauschalen Werten pro Quadratmeter Wohnfläche arbeiten, sollte eine Gegenrechnung angestellt werden.
• Schnell sprengen die vielen Kleinigkeiten, die sich im Laufe der Zeit sukzessive ansammeln, den finanziellen Rahmen:
Bücher, CDs, aber auch Wäsche, elektrische und elektronische Geräte, Geschirr, Besteck und Accessoires summieren sich zu einem erklecklichen Sümmchen.
Werden dann noch Schmuck und andere Wertgegenstände in der Wohnung aufbewahrt, sollten Sie über einen gut sicherbaren Platz nachdenken.
Vermieter nicht verantwortlich für zusätzliche Sicherungen
• Wer nun aus der Rechtslage schlussfolgert, dass der Vermieter auch die Kosten für zusätzliche Sicherungen, wie zum Beispiel hochwertige oder zusätzliche Schlösser, Riegel oder einen Aufhebelschutz für die Fenster, aufkommen müsste, liegt vollkommen falsch:
→ Die vermieteten Räume müssen nur mit durchschnittlichen Sicherungseinrichtungen ausgestattet sein – und das sind abschließbare Eingangs- und Wohnungstüren!
Wollen Sie nun selbst für Ihre Sicherheit Sorge tragen, sollten Sie dies im Vorfeld mit dem Vermieter besprechen, denn Sie greifen in die gemietete Bausubstanz ein.
Ein Spion in der Tür oder ein Querriegelschloss, aber vor allem Jalousien oder Fenstergitter sind effektive Instrumente, um die auf Geschwindigkeit ausgelegten Einbrüche abzuwehren – müssen aber vom Vermieter genehmigt werden, da sie teilweise die Außenansicht des Gebäudes verändern.
Genehmigt der Vermieter dies, können Sie ganz einfach den Schlüsselnotdienst Wuppertal beauftragen, der den Einbau nötiger Komponente dann übernimmt.
Hier hilft ein konstruktives Gespräch, das die Vorteile dieser Maßnahmen klar macht – und die gehen eindeutig zu Gunsten des Vermieters.
• Sollte er die Kosten nicht übernehmen wollen, besprechen Sie am besten bereits im Vorfeld, wie es mit den Einbauten im Falle Ihres Auszugs aussieht:
Entweder müssen Sie diese nämlich zurück bauen oder der Vermieter übernimmt sie dann doch.
Wenn er die Kosten übernimmt, dann müssen Sie mit einer Mieterhöhung rechnen, denn der Wert der Bausubstanz und damit der vermieteten Räumlichkeiten steigt. Legen Sie die Vereinbarung schriftlich nieder, so gehen Sie allen Streitigkeiten aus dem Weg.
Was Sie unkompliziert für Ihre Sicherheit tun können
Ohne die detaillierte Abstimmung mit Ihrem Vermieter können Sie jedoch die Schlösser an den Türen gegen hochwertige Exemplare inklusive des Schließblechs austauschen, ebenso unkompliziert ist das Auswechseln der einfachen Griffe an Fenstern und Balkon gegen abschließbare.
Schon mit dieser Maßnahme können Sie Einbrecher effektiv in ihrem Tun behindern, denn sobald sich ein Hindernis als zu hartnäckig erweist, geben sie in den meisten Fällen auf.
Heben Sie einfach die Original-Teile auf, so können Sie bei einem Auszug schnell den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herstellen.
Wann der Vermieter reagieren muss
Gab es allerdings bereits einen Einbruchversuch, der den Verdacht nahe legt, dass es zur Wiederholung kommen könnte, ist auch der Vermieter in der Pflicht:
Sie könnten dann auf dem Einbau einer Sicherheitstür bestehen!
Die andere Seite der Medaille sieht aber in diesem Fall das Recht zur Mieterhöhung vor, da der Vermieter die Baukosten immer zu einem bestimmten Prozentsatz auf die aktuelle Miete aufschlagen kann.
• Aus seiner Sicht stellt sich die Situation nämlich gar nicht so rosig dar:
Er kann die Einbruchschäden nicht versichern, die Gebäudeversicherung sieht eine solche Komponente nicht vor und muss trotzdem für die Kosten aufkommen.
Selbst wenn der Mieter von seiner Hausratversicherung die Kosten für die Einbruchschäden an der Bausubstanz ersetzt bekommt, hat der Vermieter noch lange keinen Anspruch darauf – ein echtes Dilemma also.
• Empfehlenswert ist daher ein vertrauensvolles Miteinander:
Geht der Mieter sorgsam mit den Räumen um und kümmert sich der Eigentümer um seine Mieter, sollte eine Abstimmung im Schadensfall kein Problem darstellen. √